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FWDV
1/2 (Kapitel 14/15)
kommentierte Kurzform
der Dienstvorschrift
Grundsätzlich
geht um unsere Sicherheit, Leben und Gesundheit beim Arbeiten in absturzgefährdeten
Bereichen (Höhen und Tiefen). Man unterscheidet dabei die
folgenden Bereiche.
1.) Halten (mit
Feuerwehrleine)...
ist die Sicherung von gefährdeten Personen und Einsatzkräften
mit dem Ziel, einen Absturz auszuschließen. Im Klartext: Feuerwehrleine
und Hakengurt nur noch da wo ein Absturz oder freies Hängen im Seil
auszuschließen ist. Als Daumenregel kann man sagen: 2 m vor einer
Absturzkannte (Höhe und Tiefe) ist Schluß.
Ausnahme: Ein freies Hängen der Einsatzkraft in der Feuerwehrleine
ist nur zum Zweck der Selbstrettung (Lebensgefahr im Verzug, kein anderer
Rückzug möglich) zulässig.
Gehen wir nun einen
Schritt weiter (im wahrsten Sinne des Wortes) dann kommen wir in den Bereich
mit Absturzgefahr.
HIER
ENDET DER EINSATZ DER FEUERWEHRLEINE
2.) Auffangen (mit
Gerätesatz Absturzsicherung)...
ist die Sicherung von Einsatzkräften, die Tätigkeiten
in absturzgefährdeten Bereichen ausführen müssen, bei denen
ein Absturz nicht auszuschließen ist. Nicht gemeint ist damit ein
freies Hängen der Einsatzkräfte im Seil (ausser beim Sturz).
Das ist ausschließlich der Sonderbereich der Höhenrettung (abseilen,
aufsteigen am Seil etc.).
Praktisches Beispiel:
Verletzter Kranfahrer in Kabine.
Ausgerüstet mit Absturzsicherung zu Ihm hin, ihn sichern und versorgen.
Kann der Kranfahrer nicht selbstständig absteigen und muß frei
hängend abgeseilt werden, sollten speziell ausgebildete Höhenretter
hinzugezogen werden.
HIER
IST DIE GRENZE DER ABSTURZSICHERUNG...
...und
der Bereich Höhenrettung beginnt. Die Höhenrettung unterscheidet
sich von der Absturzsicherung wesentlich im Ausbildungsumfang, der Ausrüstung
sowie bei den Methoden und Anwendungsbereichen. Freies Hängen im
Seil (ab- und aufseilen, etc) also nur mit Sonderausbildung zum Höhenretter. |

Halten durch Zurückhalten
von einer Absturzkante. Gesichert mit Feurwehrleine und Gurt oder Gerätesatz
Absturzsicherung.

Halten durch Sichern
von oben (straffe Seilführung). Gesichert mit Feurwehrleine und Gurt
oder Gerätesatz Absturzsicherung.

Auffangen an Absturzkante.
Gesichert mit Gerätesatz Absturzsicherung.

Vorsteigen mit Sicherung von unten.
Gesichert mit Gerätesatz Absturzsicherung.

Freies Hängen
im Seil im Auf- und/oder Abstieg.
Nur mit Zusatzausbildung Höhenrettung!
Ausnahme: Selbstrettung
bei Lebensgefahr,
auch mit Feuerwehrleine.
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